Wirtschaftlich verordnen. Wirksam behandeln.
Alle relevanten Informationen zur Wirtschaftlichkeit, zum Verschreibungs- und Abrechnungsprozess digitaler Gesundheitsanwendungen — kompakt und klinisch eingeordnet.
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei DiGA
Aufgrund aktueller Kommunikationen von Kassen und Verbänden erreichen uns gehäuft Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von DiGA-Verordnungen. Wir verstehen die dadurch entstandene Unsicherheit und möchten Ihnen eine klare Einordnung geben.
Kranus Edera, Kranus Lutera und Kranus Mictera sind im DiGA-Verzeichnis gelistete Anwendungen und werden extrabudgetär verordnet. Sie sind nicht Bestandteil der Prüfvereinbarungen nach § 106b SGB V und unterliegen daher grundsätzlich keiner statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Das Verordnungsvolumen ist somit regulär nicht Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Voraussetzung für eine leitliniengerechte Verordnung ist die Beachtung und Dokumentation von Indikationen und Kontraindikationen.
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Vier Aspekte, die Ihnen bei der Verordnung Sicherheit bieten.
Extrabudgetär
Weder Arznei- noch Heilmittelbudget werden belastet. Keine Gefahr durch Budgetüberschreitung, da DiGA außerhalb des Richtgrößenvolumens liegen.
Sichere Verordnung
Prüfsicherheit bei indikationsgerechter Verordnung und Dokumentation.
Kranus Edera:
Indikation: ICD N48.4 (Impotenz organischen Ursprungs)
Absolute Kontraindikationen: instabile Angina pectoris (I20.0) sowie ein Myokardinfarkt innerhalb der letzten vier Monate (I25.20).
Kranus Lutera:
Indikationen: ICD N40 (Prostatahyperplasie, BPH) / ICD N32.8 (Sonstige Krankheiten der Harnblase, OAB)
Absolute Kontraindikationen: keine
Kranus Mictera:
Indikationen: ICD N39.3 (Belastungsinkontinenz) / ICD N39.42 (Dranginkontinenz)
Absolute Kontraindikationen: keine
Qualität und Sicherheit nach BfArM-Standards
Alle DiGAs von uns sind dauerhaft im BfArM-Verzeichnis gelistet und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Datenschutz (§ 33a SGB V).
Zum BfArM DiGA-Verzeichnis
Verordnung durch alle niedergelassenen Ärzte
Alle niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten mit Kassensitz können unsere DiGA verordnen. Eine spezielle Facharztrichtung ist nicht vorgeschrieben, die Verordnung sollte jedoch nur im Rahmen der eigenen fachlichen Kompetenz und der zugelassenen Indikation erfolgen.
Rechtssicher Verordnen: Der juristische Fahrplan für DiGA mit Herrn Dr. Nitz
Die wichtigsten Inhalte des Webinars vom 15.07.26 auf einen Blick:
Kein DiGA-Budget, kein Regressdruck – Anders als bei Arzneimitteln gibt es bei DiGA keine Richtgrößen, keine Durchschnittswert- oder Auffälligkeitsprüfung. Ob eine oder viele DiGA verordnet werden, macht rechtlich keinen Unterschied
Nur 3 Schritte für eine rechtssichere Verordnung – (1) Medizinischer Standard prüfen (Indikation/ICD-10 im DiGA-Verzeichnis), (2) Wirtschaftlichkeitsgebot beachten (bei gleichwertigen Optionen die günstigere wählen, sonst medizinischen Grund angeben), (3) kurz dokumentieren.
Dokumentation bleibt einfach – Kein Aufsatz nötig: Ein kurzer Beleg reicht, dass ICD-10 zur Indikation passt, Kontraindikationen geprüft wurden und ggf. der Grund für eine teurere Option notiert ist.
Einzelfallprüfungen sind selten und die Fristen sind kurz – Eine Prüfung kann erfolgen, ist aber die Ausnahme. Die Einleitung muss spätestens 18 Monate nach Ende des Verordnungsjahres erfolgen, die Entscheidung spätestens 30 Monate danach – klare, überschaubare Zeitfenster.
Verordnung in 4 Schritten
Kranus Edera: Verordnungs-Leitfaden
Dieser Leitfaden unterstützt Sie bei der rechtssicheren Verordnung von Kranus Edera bei erektiler Dysfunktion organischen Ursprungs (ICD-10-GM N48.4). Er fasst zusammen, welche Dokumentationsschritte eine valide Diagnosestellung absichern – von der IIEF-5-Erhebung über den Nachweis organischer Risikofaktoren bis zur Indikationskonformität laut BfArM-Verzeichnis.
Darüber hinaus erläutert der Leitfaden das tatsächliche Regressrisiko bei DiGA-Verordnungen: Da Kranus Edera extrabudgetär abgerechnet wird und keiner statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt, beschränkt sich ein mögliches Prüfverfahren auf die Einzelfallprüfung nach § 12 SGB V. Für diesen Fall enthält das Dokument konkrete Argumentationsbausteine zur Anfechtung.
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Termin vereinbarenFür individuelle Fragen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@kranushealth.com oder über die Facharzt-Hotline 089 380 386 39.
Häufige Fragen zur Wirtschaftlichkeit.
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Im ersten Jahr nach Aufnahme ins BfArM-DiGA-Verzeichnis gilt ein vom Hersteller festgesetzter Preis (analog zur Arzneimittelregulierung nach AMNOG). Danach verhandeln GKV-Spitzenverband und Hersteller auf Basis des Nutzennachweises einen Erstattungsbetrag. Gelingt keine Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle. Die Rahmenvorgaben des GKV-Spitzenverbands zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bilden dabei den regulatorischen Rahmen, innerhalb dessen DiGA bewertet werden.
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DiGA durchlaufen ein reguliertes Zulassungsverfahren beim BfArM mit klinischen Anforderungen, die mit denen klassischer Medizinprodukte vergleichbar sind. Hinzu kommen laufende Kosten für Betrieb, Datensicherheit (DSGVO, BSI-Anforderungen), Weiterentwicklung und ärztliche Qualitätssicherung. Der Preis spiegelt nicht nur das Produkt, sondern eine regulierte, zertifizierte Versorgungsleistung wider – vergleichbar mit anderen erstattungsfähigen Therapien.
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DiGA entfalten ihren gesundheitsökonomischen Mehrwert vor allem durch Vermeidung von Therapieeskalation. Bei Harninkontinenz (Kranus Mictera) und häufigen Harndrang (Kranus Lutera) ist die Versorgungsrealität geprägt von langen Wartezeiten auf Facharzttermine, suboptimaler Leitlinienadhärenz in der Primärversorgung und einer Unterversorgung mit konservativen Erstlinientherapien. DiGA schließen diese Lücke:
Therapieeskalation vermeiden: Konsequent durchgeführte Beckenbodentherapie (Mictera) bzw. Blasentraining und Verhaltensmodifikation (Lutera) können den Bedarf an medikamentöser Therapie oder invasiven Interventionen reduzieren.
Leitlinientreue stärken: DiGA strukturieren die Erstlinientherapie evidenzbasiert und erhöhen die Therapieadhärenz – ein bekanntes Problem bei rein instruktionsbasierter Physiotherapie.
Entlastung der Fachärzte: Durch Vorverlagerung der konservativen Therapie in die Häuslichkeit werden Facharztkapazitäten für komplexere Fälle freigehalten.
Aus gesundheitsökonomischer Perspektive stehen den DiGA-Kosten potenziell vermiedene Folgekosten gegenüber – etwa für anticholinerge Dauertherapie, Inkontinenzversorgungsmittel oder operative Eingriffe.