Wirtschaftlich verordnen. Wirksam behandeln.
Alle relevanten Informationen zur Wirtschaftlichkeit, zum Verschreibungs- und Abrechnungsprozess digitaler Gesundheitsanwendungen — kompakt und klinisch eingeordnet.
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei DiGA
Aufgrund aktueller Kommunikationen von Kassen und Verbänden erreichen uns gehäuft Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von DiGA-Verordnungen. Wir verstehen die dadurch entstandene Unsicherheit und möchten Ihnen eine klare Einordnung geben.
Kranus Edera, Kranus Lutera und Kranus Mictera sind im DiGA-Verzeichnis gelistete Anwendungen und werden extrabudgetär verordnet. Sie sind nicht Bestandteil der Prüfvereinbarungen nach § 106b SGB V und unterliegen daher grundsätzlich keiner statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Das Verordnungsvolumen ist somit regulär nicht Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Voraussetzung für eine leitliniengerechte Verordnung ist die Beachtung und Dokumentation von Indikationen und Kontraindikationen.
Vier Aspekte, die Ihnen bei der Verordnung Sicherheit bieten.
Extrabudgetär
Weder Arznei- noch Heilmittelbudget werden belastet. Keine Gefahr durch Budgetüberschreitung, da DiG außerhalb des Richtgrößenvolumens liegen.
Sichere Verordnung
Maximale Prüfsicherheit bei indikationsgerechter Verordnung und Dokumentation. Risiken bestehen nur bei Off-Label-Use.
Kranus Edera: ICD N48.4
Kranus Lutera: ICD N40 BPH / ICD N32.8 OAB
Kranus Mictera: ICD N39.3 / ICD N39.42
Qualität und Sicherheit nach BfArM-Standards
Alle DiGAs von Kranus Health sind dauerhaft im BfArM-Verzeichnis gelistet und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Datenschutz (§ 33a SGB V).
Verordnung durch alle niedergelassenen Ärzte
Alle niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten mit Kassensitz können unsere DiGAs verordnen. Eine spezielle Facharztrichtung ist nicht vorgeschrieben, die Verordnung sollte jedoch nur im Rahmen der eigenen fachlichen Kompetenz und der zugelassenen Indikation erfolgen.
Verordnung in 4 Schritten
100% Kostenübernahme durch alle Krankenkassen.
Ihre Abrechnungsmöglichkeiten im Überblick
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Für individuelle Fragen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@kranushealth.com oder über die Facharzt-Hotline 089 380 386 39.
Häufige Fragen zur Wirtschaftlichkeit.
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Im ersten Jahr nach Aufnahme ins BfArM-DiGA-Verzeichnis gilt ein vom Hersteller festgesetzter Preis (analog zur Arzneimittelregulierung nach AMNOG). Danach verhandeln GKV-Spitzenverband und Hersteller auf Basis des Nutzennachweises einen Erstattungsbetrag. Gelingt keine Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle. Die Rahmenvorgaben des GKV-Spitzenverbands zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bilden dabei den regulatorischen Rahmen, innerhalb dessen DiGA bewertet werden.
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DiGA durchlaufen ein reguliertes Zulassungsverfahren beim BfArM mit klinischen Anforderungen, die mit denen klassischer Medizinprodukte vergleichbar sind. Hinzu kommen laufende Kosten für Betrieb, Datensicherheit (DSGVO, BSI-Anforderungen), Weiterentwicklung und ärztliche Qualitätssicherung. Der Preis spiegelt nicht nur das Produkt, sondern eine regulierte, zertifizierte Versorgungsleistung wider – vergleichbar mit anderen erstattungsfähigen Therapien.
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DiGA entfalten ihren gesundheitsökonomischen Mehrwert vor allem durch Vermeidung von Therapieeskalation. Bei Harninkontinenz (Kranus Mictera) und häufigen Harndrang (Kranus Lutera) ist die Versorgungsrealität geprägt von langen Wartezeiten auf Facharzttermine, suboptimaler Leitlinienadhärenz in der Primärversorgung und einer Unterversorgung mit konservativen Erstlinientherapien. DiGA schließen diese Lücke:
Therapieeskalation vermeiden: Konsequent durchgeführte Beckenbodentherapie (Mictera) bzw. Blasentraining und Verhaltensmodifikation (Lutera) können den Bedarf an medikamentöser Therapie oder invasiven Interventionen reduzieren.
Leitlinientreue stärken: DiGA strukturieren die Erstlinientherapie evidenzbasiert und erhöhen die Therapieadhärenz – ein bekanntes Problem bei rein instruktionsbasierter Physiotherapie.
Entlastung der Fachärzte: Durch Vorverlagerung der konservativen Therapie in die Häuslichkeit werden Facharztkapazitäten für komplexere Fälle freigehalten.
Aus gesundheitsökonomischer Perspektive stehen den DiGA-Kosten potenziell vermiedene Folgekosten gegenüber – etwa für anticholinerge Dauertherapie, Inkontinenzversorgungsmittel oder operative Eingriffe.